Unser Umwelt-Service
Feinstaub: Wer darf fahren?
Seit dem 1. März 2007 gelten die neuen Umweltplaketten. Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Dieselpartikelfilter nachrüsten,
erhalten Sie nicht nur den Steuerbonus, sondern auch die bestmögliche Plakette für ein minimales Risiko eines Fahrverbots
in zukünftigen Umweltzonen.
Welche Plakette brauche ich?
Über die Zuordnung in eine Schadstoffklasse entscheidet der Emissionsschlüssel in den Fahrzeugpapieren. Wir informieren Sie
dazu gern näher. Bei uns bekommen Sie auch Ihre Umweltplakette.
Die Kennzeichnung
Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Umweltplakette, die teilweise auch als Feinstaubplakette bezeichnet wird,
beruht auf freiwilliger Basis. Allerdings ist das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette auch dann nicht erlaubt, wenn das
Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Umweltplakette erfüllt.
Von den Verkehrsverboten sind nicht betroffen:
* Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
* land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
* mobile Maschinen und Geräte,
* Arbeitsmaschinen,
* Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
* Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die
Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H“, oder „Bl“ haben,
* Oldtimer mit dem H-Kennzeichen.